Das Pickerl §57a

Das Pickerl §57a

Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen nach § 57a des Kraftfahrgesetzes regelmäßig überprüft werden.

Zur Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs und als Umweltverträglichkeit ist die Begutachtung von großer Bedeutung . Die Begutachtung dient somit Ihrer eigenen Sicherheit, die der anderen Verkehrsteilnehmer und auch noch der Umwelt.

Wir überprüfugen Kraftfahrzeuge und Anhänger bis 3,5t.

  • §57a Zweirad/Quad/Dreirad unter 125ccm  
  • §57a Zweirad über 125ccm 
  • §57a bis 2,8t    
  • §57a ab 2,8t bis 3,5t     
  • §57a Historische / Youngtimer / Sonderfahrzeuge      
  • §57a Plakette     
  • §57a Anmeldegutachten (Inland)    
  • §57a Anmeldegutachten (Ausland) 
  • §57a Umweltplakette    
Ch. Schneider & E. Aktas Geschäftsführer KFZ AutoTEC
Meisterbetrieb
57a-pickerl

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