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Das Pickerl §57a
Das Pickerl §57a
Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen nach § 57a des Kraftfahrgesetzes regelmäßig überprüft werden.
Zur Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs und als Umweltverträglichkeit ist die Begutachtung von großer Bedeutung . Die Begutachtung dient somit Ihrer eigenen Sicherheit, die der anderen Verkehrsteilnehmer und auch noch der Umwelt.
Wir überprüfugen Kraftfahrzeuge und Anhänger bis 3,5t.
- §57a Zweirad/Quad/Dreirad unter 125ccm
- §57a Zweirad über 125ccm
- §57a bis 2,8t
- §57a ab 2,8t bis 3,5t
- §57a Historische / Youngtimer / Sonderfahrzeuge
- §57a Plakette
- §57a Anmeldegutachten (Inland)
- §57a Anmeldegutachten (Ausland)
- §57a Umweltplakette
Ch. Schneider & E. Aktas Geschäftsführer KFZ AutoTEC