Gasanlagenüberprüfung G107


Wir bieten ab sofort unseren Kunden die Gasprüfung inkl. Prüfprotokoll und Gasplakette (2 Jahre gültig) laut Prüfrichtlinie G 107 / EN 1949 an.

Was wird überprüft?

  • Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung
  • Flüssiggasanlagen welche nach EN 1949 aufgebaut sind und einen max. Betriebsdruck von 50 mbar nicht überschreiten

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